Podologe Paul Monks



Podologie Podologe Charlottenburg


Podologe Paul Monks
• Geboren 1964, verheiratet
Podologe Monks Berlin
1. Vorsitzender Verband
Deutscher Podologen
LV Berlin - Brandenburg
(weitere wichtigen Infos finden Sie hier )

 

Die Praxis befindet
sich in 13597 Berlin - Spandau, Breite Str. 35


Ich stelle mich vor...


Die Praxis ist absolut barrierefrei und durch einen Fahrstuhl zu erreichen.

Zugelassen fÜr alle Krankenkassen

Die Praxis ist gemäß § 124 Absatz 1 SGB V als podologische Praxis durch alle Krankenkassen zugelassen. Damit können Patienten, die von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung erhalten, behandelt werden. Die Kosten für die Behandlungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Der von den Krankenkassen festgelegte Eigenanteil ist bei mir in der Praxis zu entrichten. Patienten die von der Zuzahlung befreit sind, sollten den Befreiung Nachweis nicht vergessen und bei der ersten Behandlung vorlegen.

Änderung seit 1. Juli 2020

Die Podologie ist, neben dem diabetischen Fußsyndrom seit 1. Juli 2020 auch zur Behandlung von Schädigungen der Haut und Zehennägel bei nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen der Füße, die mit denen des diabetischen Fußsyndroms vergleichbar sind, möglich. Voraussetzungen einer solchen Vergleichbarkeit sind ein herabgesetztes Schmerzempfinden und eine autonome Schädigung im Bereich der unteren Extremitäten aufgrund

  • einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder
  • eines neuropathischen Schädigungsbildes als Folge eines Querschnittsyndroms.

 

Verordnung einer podologischen Behandlung bei diesen drei Diagnosegruppen möglich:

Diagnosegruppe DF: Diabetisches Fußsyndrom


Fußschädigung durch Diabetes mellitus

 

Diagnosegruppe NF: Fußsyndrom bei Neuropathie


Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär) zum Beispiel bei:

  • hereditärer sensibler und autonomer Neuropathie
  • systemischen Autoimmunerkrankungen
  • Kollagenosen
  • toxischer Neuropathie

 

Diagnosegruppe QF: Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen

Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms  

  • Spina bifida
  • chronischer Myelitis-Syringomyelie
  • traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks

 

Fragen sie ihren behandelnden Arzt, ob sie die Voraussetzungen zur verordnungsfähigen Behandlung erfüllen.


Die Praxisräumlichkeiten sind nach den Bestimmungen der Hygieneverordnung
und den neusten Geräten ausgestattet.






An dieser Stelle möchte ich Ihnen gerne die Produkte vorstellen, welche ich zum Wohl Ihrer Füße einsetze. Selbstverständlich können Sie all diese Produkte bei Ihrem nächsten Besuch bei mir gleich mitnehmen. Fragen Sie einfach nach. Ich helfe Ihnen bei der Auswahl des richtigen Fußpflegeprodukts.







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